top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen  

 

1. Voraussetzungen

 

 

„Pfoten op Jöck“ betreut nur gesunde sozialverträgliche Hunde in der Hundegruppe. Tiere die sich nicht mit Ihren Artgenossen verstehen, kranke Tiere oder läufige Hündinnen, können nicht betreut werden. 

 

Altersgerechte Impfungen (auf Zwingerhusten-Impfung achten, wird nicht immer mitgeimpft) 

Entwurmung und Flohschutz.

 

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zwingend notwendig. Ein Nachweis (z.B. durch Versicherungspolice oder eine Bescheinigung des Versicherers) ist bei Vertragsabschluss vorzulegen.

 

Der Hund wird während eines Spaziergangs nur abgeleint, wenn hierzu die ausdrückliche Erlaubnis des Hundehalters vorliegt. 

 

Behördliche Auflagen für den Hund (z.B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) sind bei allen Spaziergängen gültig.

 

 

2. Der Hundehalter 

 

Der Hundehalter erklärt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.

 

Während der Betreuung bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während des Spaziergangs oder der Fahrt erleiden könnte, übernimmt „Pfoten op Jöck“ keine Haftung.

 

 

3. Haftung

 

„Pfoten op Jöck“ ist durch eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgesichert. 

Es besteht im Gegensatz zur privaten Hundehaftpflichtversicherung ebenfalls Versicherungsschutz für die gewerbsmäßige Hütung von Hunden.

 

Sollte sich der Hund während der Betreuungszeit durch „Pfoten op Jöck“ verletzen oder erkranken, so wird er, den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters entsprechend, versorgt werden. Hält „Pfoten op Jöck“ eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzung des Tieres, ist „Pfoten op Jöck“ durch Abschluss der verbindlichen Anmeldebestätigung bevollmächtigt den Hund im Namen und im Auftrag des Hundehalters unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen.

 

Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten und/oder medikamentöse Behandlung einschließlich Nebenkosten zu tragen und „Pfoten op Jöck“ von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

 

Selbstverständlich versucht „Pfoten op Jöck“ den Hundehalter vorab zu informieren. In Notfällen kann „Pfoten op Jöck“ auch Eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Eigentümer handeln.

 

 

4. Gesundheit

 

Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. 

 

Er sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzen Jahres alle erforderlichen Impfungen erhalten hat.

 

 

Ausdrücklich vom Hundehalter vor dem Spaziergang bekannt zu geben sind:

 

  • Verdacht auf eine Erkrankung 

  • Körperlichen Beschwerden

  • Beeinträchtigungen

  • Verletzungen 

 

 

5. Termine

 

Gerne ermöglichen wir Ihnen nach Absprache auch kurzfristige Termine (vorausgesetzt es sind freie Plätze in der Gruppe vorhanden).

 

Anfragen für Wochenend-Spaziergänge und für Spaziergänge an Feiertagen fragen Sie bitte mindestens drei Tage vorher an.

 

 

6. Stornierung eines Termins

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen bestehenden Termin einzuhalten, ist eine Stornierung bis spätestens 9:00 Uhr am Vortag kostenfrei. Wird der Hund nicht abgemeldet berechnen wir den vollen Stundensatz. 

 

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, gerne auch per SMS oder Email.

 

 

7. Aushändigen des Schlüssels

 

Sollten Sie „Pfoten op Jöck“ Ihren Wohnungsschlüssel aushändigen, sichern wir Ihnen selbstverständlich sorgfältigen Umgang mit dem Schlüssel und den von uns zu betretenden Räumen zu. Natürlich sind wir auch gegen einen eventuellen Schlüsselverlust abgesichert.

 

 

8. Zahlungsbedingungen

 

Die Bezahlung erfolgt per Rechnungstellung zum Monatsende und ist per Überweisung oder zu begleichen.

 

Kontoverbindung:

 

Sonja Kalisch

IBAN: DE16 6001 0070 0828 8987 03

Postbank

 

 

9. Sonstiges

 

Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

 

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vertragsform. Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

bottom of page